SPURSICHER
UNTERWEGS
2025
AGB's
SPURSICHER AGB
Organisation
Inhaber von SPURSICHER ist Vittorio Wyssbrod.
SPURSICHER ist Spezialist für 2Rad Events und bietet Fahrtraining, Touren, Ferien & Events mit qualifizierten Guides an.
Gruppentouren / Fahrtraining
Sind Events mit definiertem Programm, Unterkünften und Kosten.
Die Konstellation der Gruppe wird durch die Teilnehmer & Spursicher bestimmt.
Die Anreise erfolgt normalerweise individuell und gehört nicht zum Touren- Eventprogramm / Angebot.
Anmeldung
Anmeldung bitte möglichst frühzeitig per Telefon oder E-Mail tätigen. Der Anmeldeschluss ist auf den Ausschreibungen oder im Internet vermerkt. Kurzfristige Buchungen sind nach telefonischer Rücksprache, wenn noch Teilnehmerplätze offen sind, möglich. Die Anmeldung ist verbindlich.
Bestätigung
Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Event-Bestätigung mit Mail oder WhattsApp (Rechnung).
Bezahlung
Nach Eingang der Zahlung wird die Anmeldung rechtsgültig. Der Teilnehmer erhält eine Buchungsbestätigung und die Reiseinformationen.
Allfällige Restbeträge sind vor Ort dem Veranstalter zu bezahlen.
Andere Zahlungsmodalitäten (z.B. bei Wochenreisen, kurzfristigem Fahrtraining) werden speziell erwähnt.
Material
Mit der Buchungsbestätigung erhält der Teilnehmer eine Materialliste, die der Tour/Reise angepasst ist. Für sein persönliches oder gemietetes Material (Testbike & Mietmaterial) ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
An- und Abreise
Die An- und Abreise zum Treffpunkt / Destination erfolgt in der Regel individuell. Die Reisekosten sind nicht Teil des Event-Paketes und gehen zusätzlich zu Lasten des Teilnehmers.
Bei Kunden Events kann die An- Rückreise integrierter Teil des Event-Paketes sein, dies wird dann speziell erwähnt.
Reiserücktritt durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann bis zum Beginn der Reise jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung / Stornierung maßgeblich.
Erfolgt diese bis zum 60. Tag vor Reisebeginn, so erstatten wir den Rechnungsbetrag abzüglich einer Stornierungsgebühr von 20 %
Kosten:
59 bis 31 Tage vor Reisebeginn: werden 30% des Rechnungsbetrages verrechnet / 70% erstattet
30 bis 21 Tage vor Reisebeginn: werden 50% des Rechnungsbetrages verrechnet / 50% erstattet
20 bis 11 Tage vor Reisebeginn: werden 70% des Rechnungsbetrages verrechnet / 30% erstattet
10 bis 05 Tage vor Reisebeginn: werden 90% des Rechnungsbetrages verrechnet / 10% erstattet
04 bis 0 Tage vor Reisebeginn: werden 100% des Rechnungsbetrages verrechnet / 0% erstattet
Sollte ein Teilnehmer die Tour / Reise vorzeitig abbrechen oder unterbrechen, besteht für ihn kein Anspruch auf Rückerstattung. Der annullierende Teilnehmer kann eine Ersatzperson stellen, sofern diese den besonderen Anforderungen des Tourenangebots entspricht.
So wird anstatt der Annullationskosten eine Gebühr von Fr. 50.- erhoben.
Den Teilnehmenden wird eine Annullationskosten - Versicherung empfohlen.
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Einzelne angebotene Reisen / Events basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl. Wird die für die Reise massgebliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist spursicher berechtigt, diese bis spätestens 21 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn zu annullieren. Der Kunde hat in diesem Fall Anspruch auf Rückerstattung des Reispreises.
Der Kunde kann jedoch alternativ an einer Ersatzreise teilnehmen, sofern eine solche angeboten werden kann. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzan- sprüche, sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Höhere Gewalt
Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse, höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epide- mien, Pandemien, Unruhen, Krankheiten), behördliche Massnahmen aller Art oder Streiks die Reise / Event erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann spursicher die Reise / Event absagen. In diesem Fall wird der Reisepreis zurückerstattet, wobei spursicher berechtigt ist, bereits gemachte Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Tourenverschiebung, Programmänderung
Die Touren finden grundsätzlich gemäß Ausschreibung statt. Der Organisator behält sich jedoch vor, aus besonderen Gründen wie z.B. prekären Witterungsverhältnissen, höhere Gewalt, Erkrankung, kurzfristige Programmänderungen auch während der Tour vorzunehmen, wobei der Organisator bemüht ist, eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Allfällige Mehrkosten oder Minderkosten werden dem Teilnehmenden in Rechnung gestellt bzw. rückerstattet.
Führung Begleitung und Betreuung
Der Toureneiter steht während der Tour für die Gesamtleitung der Gruppe und nur in Ausnahmefällen für die persönliche Betreuung der einzelnen Gäste zu Verfügung. Die vom Tourenleiter getroffenen Entscheidungen und erteilten Weisungen erfolgen im Interesse der Gruppe und sind zu befolgen. Widersetzt sich ein Gast beharrlich und wiederholt den Entscheidungen des Tourenleiters, so kann ihn dieser von der Tour/Reise ausschließen.
In diesem Fall stehen dem Gast keinerlei finanzielle Entschädigungsansprüche zu.
Persönliche Voraussetzungen
Eine gute körperliche Kondition und Verfassung ist für Ihre Sicherheit und das Gelingen der Tour/Reise unerlässlich. Die persönlichen Anforderungen richten sich nach dem Schwierigkeitsgrad gemäß Ausschreibung der Tour/Reise. Der Kunde orientiert die Organisatoren über allfällige physische oder psychische Gegebenheiten, die die Reise oder seine Gesundheit währen der Reise beeinträchtigen könnten.
Eigenverantwortung
Mountainbiken ist mit einem erhöhten Risiko verbunden. Es wird ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit der Teilnehmenden sowie das Einhalten der Verhaltensregeln für Mountainbiker vorausgesetzt.
Der Teilnehmer verpflichtet sich:
- zur gegenseitigen Anerkennung, Achtung, Hilfsbereitschaft und Kameradschaft in der Gruppe;
- nicht über seinen Verhältnissen und Fähigkeiten zu fahren;
- Gefühl der Überforderung oder Probleme beim Biken sofort dem Tourenleiter zu kommunizieren;
- zu einem umweltbewussten Verhalten;
- den Weisungen des Tourenleiters Folge zu leisten;
- im Falle eines Unfalls keine Informationen (Kommentare, Berichte, persönliche Nachrichten, Briefe u.a.) über die Reise/Tour ohne ausdrückliche Einwilligung des Leiters oder Organisators an die Öffentlichkeit zu geben.
Ausrüstung
Bei Biketouren & Events besteht eine Helm- und Handschuhtragepflicht, um sich gegen Verletzungen bei Unfällen zu schützen. Bei Nichteinhalten dieser Pflicht behält sich der Tourenleiter vor, Teilnehmende von Touren entschädigungslos auszuschließen. Teilnehmende von Biketouren verpflichten sich, die Reise mit einem gut gewarteten und den Ansprüchen der Tour angepassten Bike anzutreten. Auf keinen Fall haftet der Organisator für Personen- und Sachschäden, die durch den mangelhaften Zustand eines Mountainbikes entstehen.
Haftung und Schadenersatz
SPURSICHER und seine Tourenleiter bemühen sich um größtmögliche Sicherheit der Teilnehmenden. Touren in der Natur und insbesondere in alpinem Gelände sind jedoch immer mit Risiken verbunden. Mit der Anmeldung zu einem SPURSICHER -Event anerkennt der Kunde ausdrücklich diese Gefahren und verzichtet im Falle des Risikoeintritts auf Schadenersatz- oder anderweitige Ansprüche gegenüber SPURSICHER und Mitarbeitenden. Mit der Anmeldung zum Event bestätigt der Teilnehmende außerdem, dass seinerseits ein hinreichender Versicherungsschutz besteht und er seine mountainbikerischen Fähigkeiten beim Biken nicht überschätzt:
Die Teilnahme an einem SPURSICHER Event erfolgt auf eigenes Risiko.
Versicherung
Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Die Teilnahme an den SPURSICHER Events erfolgt auf eigenes Risiko. Es wird jedem Teilnehmer dringend empfohlen, eine umfassende Unfallversicherung mit Einschluss von Bergrisiken und Rettungskosten abzuschließen. Der Teilnehmer muss sein Eigentum (Bike, Ausrüstung) privat versichern.
Rega-Mitgliedschaft wird empfohlen.
Bilder, Webseite
Der Teilnehmer erhebt keinen Urheberrechtsanspruch auf Fotos oder Videos, die während der Tour hergestellt werden. Er erklärt sich einverstanden, dass dieses Bildmaterial in den Medien und auf der Webseite SPURSICHER.CH verwendet werden dürfen. Wenn dies der Teilnehmer nicht möchte, sollte er dies bei der Anmeldung vermerken oder spätestens während dem Event mitteilen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Altikon, 01.01.2024
Vittorio Wyssbrod 076 505 01 04 info@spursicher.ch www.spursicher.ch